Erklärung zur Barrierefreiheit

Kokonsult GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für heidelberg2035.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Mit den zuvor genannten Anforderungen ist diese Internetseite nur teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und/ oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

  1. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Bereiche oder Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. 06.2024 erstellt. Eine Einschätzung auf Basis einer Selbstbewertung steht zu diesem Zeitpunkt noch aus.

4.Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Verbesserungen beziehungsweise Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich direkt unter der untenstehenden E-Mail an den Betreiber der Webseite wenden.

Name: KOKONSULT GmbH & Co. KG
E-Mail: stek@kokonsult.de
Tel.: 069 – 857 015 20

  1. Alternative Beteiligung per E-Mail

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger in den Beteiligungsprozess einbeziehen. Falls Sie Probleme damit haben sollten, sich über die Textfelder auf unserer Startseite zu beteiligen, bitten wir Sie, Ihre Beiträge per E-Mail an uns zu senden. Bitte senden Sie uns Ihre Antworten auf eine oder mehrere dieser Fragen:

  1. Wie können weiterhin Menschen nach Heidelberg ziehen und hier wohnen und arbeiten, ohne dass mehr Fläche versiegelt wird?
  2. Heidelberg verändert sich: Wo kann Neues wie Wohnraum, Kitas oder Grünflächen geschaffen werden?
  3. Wie können Flächen entsiegelt und Grün geschaffen werden?
  4. Wie und wo soll die Natur rund um die Stadt geschützt werden?
  5. Welche Orte am Stadtrand sind für die Erholung der Menschen wichtig?
  6. Wie kann die Energieproduktion und der Schutz der Landschaft in Heidelberg Einklang gebracht werden?
  7. Wie kann Landwirtschaft und Naturschutz in Heidelberg in Einklang gebracht werden?
  8. Was macht die Heidelberger Landschaft aus?
  9. Was muss es im Stadtteil unbedingt geben, damit alle Menschen dort gut wohnen und leben können?
  10. Was erwarten die Heidelberginnen und Heidelberger von ihrer Innenstadt?
  11. Was gefällt Ihnen besonders gut in ihrem Stadtteil? Was schätzen Sie an anderen Stadteilen?
  12. An welchen Orten kommen Sie mit Menschen gut ins Gespräch?
  13. Welchen Wohnraum braucht Heidelberg zukünftig?
  14. Heidelberg hat gute Angebote und einen hohen Standard bei der sozialen Infrastruktur. Wie können diese besser zugänglich gemacht werden?
  15. Heidelbergs Bevölkerung ist sehr vielfältig. Wie wird diese Vielfalt sichtbarer und selbstverständlicher?
  16. Auf welche Menschen muss die Stadt besonders Acht geben, um sie auf dem Weg des Wandels nicht zu verlieren? Was kann die Stadt tun, um alle mitzunehmen?
  17. Grenzen des Wachstums: In welchen Bereichen kann die Stadt Ressourcen einsparen?
  18. Blick ins Jahr 2035: Was hat sich bis dahin in der Stadt verändert? Worauf sind die Menschen in Heidelberg besonders stolz?
  19. Internationale Stadt: Wie können Menschen, die für eine gewisse Zeit in Heidelberg leben und arbeiten, gut in das lokale Leben eingebunden werden?
  20. Was macht Heidelberg einzigartig? Wie kann das erhalten werden?
  21. Wie könnte Heidelberg für Fachkräfte attraktiver werden?
  22. Engagement: Was brauchen Sie um sich in Zukunft in und für Heidelberg zu engagieren?
  23. Wie kann die Kultur in Heidelberg gestärkt werden?
  24. Stadt im Stress: Welche Krisen oder Ereignisse können auf Heidelberg zukommen und worauf muss sich Heidelberg vorbereiten?
  25. Wie wird Heidelberg zur klimaangepassten Stadt?
  26. Wo wünschen Sie sich mehr digitale Angebote und welche analogen Angebote brauchen Sie weiterhin?
  27. Wie sicher ist Heidelberg und wo muss Heidelberg sicherer werden?
  28. Vulnerable Gruppen (wie ältere Menschen oder Schwangere): Wen müssen wir besonders im Blick behalten und was brauchen sie?
  29. Wie kann Heidelberg psychische Gesundheit und Wohlbefinden fördern?

an stek@kokonsult.de. Wir werden alle eingehenden Beiträge in die Auswertung der Beteiligungsergebnisse mit einbeziehen.

  1. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an KOKONSULT wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls KOKONSULT nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.